Regelbedarfsermittlung: aktuelle Gutachten erschienen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende Juni den Bericht nach § 10 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik vorgelegt. Der Berichtsauftrag geht zurück auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (BVerfG 125, 175) nach welcher die Methodik zur Ermittlung der Regelbedarfe sachgerecht, transparent und nachvollziehbar umgesetzt werden soll. Das Ministerium war verpflichtet, bis zum 1. Juli 2013 einen entsprechenden Bericht vorzulegen, der einerseits die derzeitige Methodik der Regelbedarfsermittlung überprüft, aber auch alternative Vorgehensweisen untersucht.

Zur Erfüllung des Berichtsauftrages vergab das BMAS insgesamt zwei Forschungsaufträge. Der erste Forschungsauftrag zu den Personen, die theoretisch einen Leistungsanspruch nach dem SGB II oder SBG XII hätten, diesen jedoch nach den Angaben in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) nicht geltend machen wurde vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt. Die Durchführung des zweiten Forschungsprojektes zur Frage, ob gegenüber den bestehenden Verfahren überzeugendere Vorgehensweisen bei der Ermittlung der Regelbedarfsstufen für Kinder und Jugendliche bzw. für Erwachsene, die nicht in einem Einpersonenhaushalt leben bestehen, wurde von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Ruhr-Universität Bochum (RUB) durchgeführt.

Beide Gutachten sowie den Bericht des Bundesministeriums finden Sie hier zum download: 

IAB-Gutachten: dunkelziffer_iab_2013

RUP-Gutachten: verteilungsschluessel_rub_2013

BMAS-Bericht: BMAS_Regelbedarfsermittlung

 

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