Stellungnahmen zur Ermittlung der Regelsätze bei Hartz IV

1. Senat des Bundesverfassungsgericht. Quelle: Bundesverfassungsgericht

1. Senat des Bundesverfassungsgericht. Quelle: Bundesverfassungsgericht

Das Sozialgericht Berlin hat im April 2012 zwei gegen die Höhe der Regelbedarfe im SGB II gerichtete Klagen zum Anlass genommen, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob die §§ 19 und 20 SGB II in der Fassung des Regelbedarf-Ermittlungsgesetzes mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar sind.

 
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Vorlagen anzunehmen und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie andere sachverständige Verbände gebeten, bis zum 30. August Stellung zu nehmen. 

Stellungnahme des Bündnis‘ für ein menschenwürdiges Existenzminimum

Stellungnahmen einzelner Verbände:

AWO Bundesverband

Deutscher Caritasverband 

Deutscher Gewerkschaftsbund
Der DGB hat ebenfalls eine Stellungnahme in dem Verfahren abgegeben. Die Veröffentlichung ist für Anfang 2014 geplant und wird dann auf der Website eingestellt.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Diakonie Deutschland

 

Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht den Beteiligten in einem weiteren Verfahren die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. In dem Verfahren, das sich insbesondere mit der Bemessung der Regelbedarfe für leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres befasst, liegen bereits ein erstinstanzliches Urteil des Sozialgerichts Oldenburg sowie eine Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vor. Die angeschriebenen Verbände hatten Gelegenheit, sich dazu bis zum 30. September 2013 zu äußern.

Stellungnahmen einzelner Verbände:

 AWO Bundesverband

Deutscher Caritasverband

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Diakonie Deutschland

 

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