Stellungnahme des Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum an das Bundesverfassungsgericht zu den Regelbedarfen bei Hartz IV

aaDie Regelbedarfe bei Hartz IV kommen erneut vor das Bundesverfassungsgericht. Dem liegen Entscheidungen der Sozialgerichte Berlin und Oldenburg zu Grunde. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht einige Wohlfahrtverbände und andere Organisationen angeschrieben, um Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme der richterlichen Vorlagen zu geben. Das Bündnis für ein menschenwürdigen Existenzminimum hat nun dem Bundesverfassungsgericht geschrieben und das Positionspapier vom 6. Dezember 2012 übersandt. Dies im Hinblick darauf, dass die meisten der vom Bundesverfassungsgericht angeschriebenen Verbände dem Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum angehören.

Zusammenfassend nimmt das Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum wie folgt Stellung:

–         Das soziokulturelle Existenzminimum wurde mittels fragwürdiger, nicht ausreichend transparenter Berechnungsmethoden festgesetzt.

–         Die aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gewonnenen Daten wurden keiner weitergehenden Plausibilitätsprüfung unterzogen.

–         Insbesondere die Regelsätze für Kinder und Jugendliche bleiben weit hinter den tatsächlichen Mindestbedarfen zurück.

–         Die jährliche Anpassung der Regelsätze anhand eines Mischindex aus Lohn- und Preisentwicklung ist nicht dazu geeignet, die das Existenzminimum betreffenden Kostensteigerungen abzubilden.

–         Notwendige Zusatzleistungen für langlebige Gebrauchsgüter, aufwändige Leistungen der Gesundheitspflege und bei hohen Mobilitätsanforderungen sind durch die Grundsicherung nicht gedeckt.

–         Das soziokulturelle Existenzminimum wird nicht allen in Deutschland Lebenden zugestanden.

–         Die Entscheidung des Gesetzgebers über das Existenzminimum wurde ohne breite gesellschaftliche Beteiligung und damit nicht hinreichend transparent getroffen.

–         Insgesamt genügen die geltenden Regeln zur Regelbedarfsermittlung nicht der Anforderung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) an die Ausgestaltung und Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums und sind deshalb verfassungswidrig. In seinem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht eine transparente, sach- und realitätsgerechte Ermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung und der Sozialhilfe ohne willkürliche Abschläge gefordert. Tatsächlich wurden in weiten Bereichen die Regelsätze weder sach- noch realitätsgerecht ermittelt, sondern willkürliche Abschläge bzw. eine komplette Streichung von Verbrauchspositionen der EVS vorgenommen. Eine genaue Analyse der Mängel bei der Regelbedarfsermittlung bietet das beigefügte Papier auf den S. 17 – 28. Auf S. 29 wird die Dimension des Mangels, die durch dieses fehlerhafte Verfahren verursacht wird, näher erläutert.

Lesen Sie das Schreiben des Bündnisses hier: 13-08-20 Anschreiben BVerfG Bündnis Existenzminimum

Weitere Links:

Regelbedarfe erneut vor dem Bundesverfassungsgericht

Positionspapier Langfassung

Schreibe einen Kommentar